Die 14 Punkte Wilsons
1. Offene, öffentlich abgeschlossene Friedensverträge. Danach sollen keinerlei geheime
internationale Abmachungen mehr bestehen, sondern die Diplomatie soll immer aufrichtig
und vor aller Welt getrieben werden.
2. Uneingeschränkte Freiheit der Schifffahrt auf den Meeren, außerhalb der
Territorialgewässer, im Frieden sowohl wie im Kriege, ausgenommen jene Meere, die
ganz oder teilweise durch internationales Vorgehen zur Durchführung internationaler
Verträge gesperrt werden.
3. Möglichste Beseitigung aller wirtschaftlichen Schranken und Herstellung einer
Gleichheit der Handelsbedingungen für alle Nationen, die dem Frieden beitreten und
sich zu seiner Aufrechterhaltung verbinden.
4. Entsprechende gegenseitige Bürgschaften für die Beschränkung der Rüstungen der
Nationen auf das niedrigste, mit der Sicherheit im Innern vereinbare Maß.
5. Freier, unbefangener und völlig unparteiischer Ausgleich aller kolonialen Ansprüche,
auf der genauen Beachtung des Grundsatzes beruhend, dass beim Entscheid in solchen
Souveränitätsfragen die Interessen der betreffenden Bevölkerungen ebenso ins
Gewicht fallen, wie die berechtigten Ansprüche der Regierung, deren Rechtstitel zu
entscheiden ist.
6. Räumung des ganzen russischen Gebietes und ein Einvernehmen über alle auf Russland
bezüglichen Fragen, das das beste und freieste Zusammenwirken der anderen Völker
sichert,
um für Russland eine ungehemmte Gelegenheit zur unabhängigen Bestimmung seiner eigenen
politischen Entwicklung und nationalen Politik herbeizuführen und ihm eine herzliche
Aufnahme
in der Gesellschaft der freien Nationen unter selbst gewählten Staatseinrichtungen, ja
noch mehr, Hilfe jeder Art, deren es bedürftig sein und von sich aus wünschen mag,
gewährleistet. Die Russland von seinen Schwesternationen in den nächsten Monaten gewährte
Behandlung wird der Prüfstein ihres guten Willens, ihres Verständnisses für seine
Bedürfnisse im Unterschied zu ihren eigenen Interessen und ihres verständigen und
selbstlosen Mitgefühls sein.
7. Belgien muss, die ganze Welt wird dem beipflichten, geräumt und wiederhergestellt
werden, ohne jeden Versuch, seine Souveränität, deren es sich wie alle anderen freien
Völker erfreut, zu beschränken. Kein anderer einzelner Schritt wird so wie dieser dazu
dienen, das Vertrauen unter den Nationen in die Gesetze wiederherzustellen, die sie selbst
geschaffen haben und als maßgebend für ihre Beziehungen zueinander festgesetzt haben.
Ohne diesen heilsamen Schritt bleibt die gesamte Struktur und die Gültigkeit des
Völkerrechts für immer geschädigt.
8. Das ganze französische Gebiet muss geräumt und die besetzten Teile
wiederhergestellt werden. Das Unrecht, das Frankreich im Jahre 1871 in Beziehung auf
Elsass-Lothringen durch Preußen angetan worden ist und das den Weltfrieden
während nahezu fünfzig Jahren erschüttert hat, muss wiedergutgemacht werden,
damit der Friede im Interesse Aller wiederhergestellt werden kann.
9. Berichtigung der Grenzen Italiens nach den genau erkennbaren Abgrenzungen der
Volksangehörigkeit.
10. Den Völkern Österreich-Ungarns, deren Platz unter den Nationen wir geschützt und
gesichert zu sehen wünschen, sollte die freieste Gelegenheit zu autonomer Entwicklung
zugestanden werden.
11. Rumänien, Serbien und Montenegro sollten geräumt, die besetzten Gebiete
zurückgegeben
werden. Serbien sollte ein freier und sicherer Zugang zur See gewährt werden, und die
Beziehungen unter den verschiedenen Balkanstaaten zueinander sollten durch freundschaftliche
Übereinkunft nach den bestehenden geschichtlichen Richtlinien der Zugehörigkeit und
der
Nationalität geregelt werden. Internationale Bürgschaften für die politische und
wirtschaftliche Unabhängigkeit sowie die Unverletzlichkeit des Gebiets der verschiedenen
Balkanstaaten sollten geschaffen werden.
12. Den türkischen Teilen des Osmanischen Reiches sollte eine unbedingte Selbstständigkeit
gewährleistet werden. Den übrigen Nationalitäten dagegen, die zurzeit unter türkischer
Herrschaft stehen, sollte eine zuverlässige Sicherheit des Lebens und eine völlig ungestörte
Gelegenheit zur selbstständigen Entwicklung gegeben werden. Die Dardanellen sollten unter
internationalen Bürgschaften als freie Durchfahrt für die Schiffe und den Handel aller
Nationen dauernd geöffnet werden.
13. Ein unabhängiger polnischer Staat sollte errichtet werden, der alle Gebiete
einzubegreifen hätte, die von unbestritten polnischer Bevölkerung bewohnt sind; diesem
Staat sollte ein freier und sicherer Zugang zur See geöffnet werden, und seine politische
sowohl wie wirtschaftliche Unabhängigkeit sollte durch internationale Übereinkommen
verbürgt werden.
14. Ein allgemeiner Verband der Nationen muss gegründet werden mit besonderen Verträgen
zum Zweck gegenseitiger Bürgschaften für die politische Unabhängigkeit und die territoriale
Unverletzbarkeit der kleinen sowohl wie der großen Staaten.
Der Text dieser Seite stammt aus dem Wikipedia Artikel zu 14-Punkte-Programm
(04.04.2020, Autoren), lizenziert unter Creative Commons Namensnennung -
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